Gesetzlich Versicherte in der Privatpraxis
Das Kostenerstattungsverfahren
Sie sind gesetzlich versichert und finden keinen Therapieplatz? In manchen Fällen können gesetzlich Versicherte eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen und die dafür anfallenden Kosten von ihrer Versicherung erstattet bekommen.
Hier erfahren Sie, was es mit dem s.g. Kostenerstattungsverfahren auf sich hat.
Was ist das Kostenerstattungsverfahren?
Psychotherapie sollte für jeden schnell verfügbar sein, dafür müssen die gesetzlichen Krankenversicherungen sorgen. Wenn Sie bei Ihrer Suche nach einem Therapieplatz bei den niedergelassenen Therapeut/innen nur mit langen Wartezeiten (mehr als 3 Monate) einen Platz angeboten bekommen, liegt ein „Systemversagen“ vor. In diesen Fällen haben Sie das Recht und die Möglichkeit, sich selbst um die Leistung zu kümmern und z. B. einen Therapieplatz in einer Privatpraxis anzufragen. Nach § 13.3 SGB V gilt, dass die gesetzlichen Versicherungen die Kosten einer Psychotherapie in einer Privatpraxis übernehmen sollten, wenn der Versicherte nachweisen kann, dass im Zeitraum von 3 Monaten kein Therapieplatz bei einer/m Vertragsbehandler/in angeboten werden kann.
Was muss ich beachten?
Diesen Nachweis müssen Sie schriftlich erbringen! Dokumentieren Sie hierfür alle Kontaktaufnahmen (E-Mail und Telefon) bei den niedergelassenen Therapeut/innen mit Name, Art der Kontaktaufnahme, Datum der Kontaktaufnahme und Ergebnis (dh. Wartezeit). Ebenfalls sollten Sie bei der Terminservicestelle der gesetzlichen Versicherungen Ihres Bundeslandes angerufen haben und auch dieses Telefonat dokumentieren. In Bayern erreichen Sie diese unter der Nummer: 116117.
Auch sollten Sie Ihrer Versicherung belegen können, dass Sie Psychotherapie benötigen. Hierfür sollten Sie die Psychotherapeutische Sprechstunde wahrnehmen: in dieser prüft ein/e Therapeut/in, ob eine Indikation für Psychotherapie vorliegt. Am Ende des Gespräches erhalten Sie das Formular „PTV 11“, in welchem das Ergebnis der Sprechstunde festgehalten wird. Achten Sie darauf, dass die/der ausstellende Therapeut/in das auch die Dringlichkeit der benötigten Therapie bescheinigt. Das PTV 11 dient nun als Nachweis, dass Sie Psychotherapie benötigen.
Tipp: Wenn Sie die Liste mit den erfolglos kontaktierten Therapeut/innen + Terminservicestelle sowie das PTV 11 haben, rufen Sie bei Ihrer Versicherung an und erkundigen sich nach dem Kostenerstattungsverfahren und dem gewünschten Vorgehen. Erbitten Sie eine schriftliche Mitteilung mit einerAuflistung der Unterlagen, die Sie einreichen sollen. Erst nach dieser Rückmeldung macht es Sinn, dass Sie eine/n Psychotherapeut/in einer Privatpraxis kontaktieren.
Schritt für Schritt Ablauf
- Sie oder ein Arzt, häufig der Hausarzt, stellen fest, dass Sie Psychotherapie benötigen.
- Sie machen sich auf die Suche nach einem Therapieplatz. Dabei kontaktieren Sie Psychotherapeut/innen in Ihrer Region mit Kassensitz.
- Alle Kontaktaufnahmen dokumentieren Sie schriftlich mit Angabe von: Name & Adresse des/r Therapeut/in, Art der Kontaktaufnahme (Mail oder Telefon), Datum der Kontaktaufnahme, Ergebnis (in Aussicht gestellte Wartezeit etc.).
- Zusätzlich kontaktieren Sie die Terminservicstelle Ihres Bundeslandes. Auch dieses Gespräch dokumentieren Sie schriftlich.
- Sie versuchen, einen Termin für eine Psychotherapeutische Sprechstunde zu bekommen. In diesem wird Ihnen das PTV 11 ausgestellt, das der Nachweis ist, dass Sie (dringend) Psychotherapie benötigen.
- Sie haben nun PTV 11 und die Liste, die bescheinigt, dass Sie trotz Bemühungen keinen Therapieplatz gefunden haben.
- Sie kontaktieren Ihre Versicherung und teilen mit, dass Sie eine Therapie nach dem Kostenerstattungsverfahren beantragen wollen. Sie erbitten um eine schriftliche Mitteilung aller hierfür notwendigen Unterlagen.
- Nach Erhalt der Mitteilung Ihrer Versicherung können Sie Ihre Therapieplatzsuche auf Psychotherapeut/innen ohne Kassensitz (Privatpraxen) ausweiten.
- Bei der restlichen Antragstellung hilft Ihnen Ihr/e Psychotherapeut/in.
Kontakt
- +49 151 70605485
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Praxisanschrift
Psychotherapeutische Praxis
Raphaela Lukanovic
Schwabenstraße 4
87766 Memmingerberg